HYGIENESCHUTZ UND UMWELTSCHUTZ FÜR MEHR NACHHALTIGKEIT
Lebensmittel und Getränke To-Go anzubieten, ist aktuell aus fast keinem Betrieb mehr wegzudenken. Grundsätzlich eine gute und wichtige Sache, wenn da nicht der ganze Müll wäre. Rund 11 % zusätzlicher Einwegabfall konnten während des Jahres 2020 verzeichnet werden. Wir wollen Dir wichtige Informationen an die Hand geben, wie Du dazu beitragen kannst, die Auswirkungen auf unsere Umwelt zu reduzieren und wie Du auch während der Pandemie Hygieneschutz und Umweltschutz bedenkenlos vereinbaren kannst.
Biete Deinen Kund*innen die Möglichkeit, sich für die Umwelt zu entscheiden, in dem Du ein Mehrwegsystem oder die Befüllung in den eigens mitgebrachten Mehrwegbehälter anbietest. Übernimm Verantwortung und geh mit Deinem Betrieb als Vorreiter voran. Hilf uns dabei, die Bewohner*innen unserer schönen Stadt zur nachhaltigen Nutzung von Mehrwegsystemen und zum Verzicht auf Einwegbehälter zu bewegen.

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Mehrwegalternativen für Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und jegliche Art von Einweggetränkebechern „to-go“ angeboten werden. Wir haben uns für Dich beim Lebensmittelverband informiert und die wichtigsten Punkte zum Thema „Umgang mit Mehrwegbehältern“ zusammengefasst. Der Verband hat eine bundesweit einheitliche Orientierung für Anwender zusammengestellt. So kann Dein*e Kunde*in ein eigenes Behältnis mitbringen oder vor Ort ggf. ein Mehrwegsystem nutzen oder kaufen, das von Dir bereitgestellt wird.

Du positionierst Dich als innovatives und umweltbewusstes Unternehmen und wirst Vorreiter und Vorbild in puncto Nachhaltigkeit. Du trägst dazu bei, dass weniger Einwegmüll produziert wird, das ist gut für uns alle. Erlange Sichtbarkeit und Reichweite durch Listung in der digitalen Kampagnen-Karte. Du musst nie wieder Einwegbehälter kaufen und lagern. Über unsere interaktive Karte sollen Bonner*innen den direkten Weg in Deinen Betrieb finden. Alles, was Du dazu tun musst, ist unser Formular auszufüllen. Im Anschluss wirst Du auf der Karte angezeigt und bekommst zum Start der Kampagne unser kostenfreies Media-Kit inklusive Aufkleber, Plakate, Postkarten und allen relevanten Infos zugeschickt.

Als Alternative zu Einwegkunststofflebensmittelverpackungen oder Einweggetränkebecher…
- muss der Betrieb eigene Mehrwegverpackungen anbieten
- kann der Betrieb Mehrweggefäße eines Mehrwegsystembetreibers anbieten
Faire Bedingungen
- Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein
- Das Abfüllen in Mehrwegverpackungen darf keine anderweitigen schlechteren Bedingungen haben, z.B. Rabatte auf Einwegverpackungen oder sonstige Vergünstigungen
- Auf Mehrwegverpackungen darf ein Pfand erhoben werden
Informationspflicht
- Gastronomiebetriebe müssen ihre Kundschaft gut sicht- und lesbar auf die Alternativen hinweisen
Rücknahme und Hygiene
- Die Mehrweggefäße, die die Betriebe ausgeben, müssen sie auch wieder zurücknehmen
- Die Hygienebestimmungen müssen beachtet werden, so müssen verschmutze Gefäße z.B. getrennt gesammelt werden und dürfen nicht in der Nähe von Lebensmitteln aufbewahrt werden
Kontakt für Fragen: E-Mail: kundenservice@ bonnorange.de

Eigene Mehrwegbehälter der Kund*innen ebenso wie vom Betrieb gestellte Mehrwegsysteme schonen unsere natürlichen Ressourcen und damit unsere Umwelt. Durch die Nutzung dieser Behälter und Systeme können immense Mengen an Abfall reduziert werden, der Energiebedarf für die Produktion von Verpackungen gesenkt und unser Stadtbild verschönert werden.

Mitgebrachte Behälter verbleiben in der Verantwortung der Kund*innen, die darauf achten müssen, dass die Behälter sauber sind und sich für den Transport von Lebensmitteln eignen. Als Lebensmittelunternehmer*in hast Du für die Sicherheit der Lebensmittel Verantwortung zu tragen. Dafür musst Du Dich an die gesetzlichen Hygienevorschriften halten und diese erfüllen (Art. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004). Dazu trägst Du auch die Verantwortung für hygienisch einwandfreie betriebliche Prozesse. Damit Du dies sicherstellen kannst, haben wir Dir die Hygieneregeln für Deinen Betrieb zum Ausdrucken zusammengestellt:

Eine Ausnahme gilt für…
- ...kleine Betriebe die kleiner als 80 Quadratmeter sind und maximal fünf Beschäftigte haben (beides muss zutreffen)
Als Alternative zu Einwegkunststofflebensmittelverpackungen oder Einweggetränkebecher…
- ...müssen kleine Betriebe, wenn sie keine Mehrweg-Alternativen anbieten, mitgebrachte, kundeneigene Gefäße befüllen
Faire Bedingungen
- Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein
- Das Abfüllen in Mehrwegverpackungen darf keine anderweitigen schlechteren Bedingungen haben, z.B. Rabatte auf Einwegverpackungen oder sonstige Vergünstigungen
Informationspflicht
- Betriebe müssen ihre Kundschaft gut sicht- und lesbar auf die Alternativen hinweisen
Hygiene
- Die Hygienebestimmungen müssen beachtet werden, wobei die Verantwortung für die Eignung der mitgebrachten Gefäße für den Transport von Lebensmittel bei den Kund*innen liegt
Kontakt für Fragen: E-Mail: kundenservice@ bonnorange.de




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