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Für Betriebe

Mehrweglösungen für Gastronomiebetriebe:

Betriebe in Bonn können einfach auf Mehrweg umstellen. Wir bieten dir Informationen zu verfügbaren Systemen, rechtliche Hinweise und Hygieneregeln, damit Du Mehrweg sicher in Deinen Alltag integrieren kannst. Darüber hinaus stehen wir euch auch gerne als Vermittler zur Seite, falls ihr Kontakte zu Anbietern oder Partnern benötigt.

Hygieneregeln:

Damit der Umgang mit Mehrwegbehältern auch sicher und hygienisch ist, stellen wir dir die geltenden Vorschriften zur Verfügung. Diese Regeln helfen Gastronom*innen und Kund*innen, Mehrweg sicher anzuwenden.

Hygieneschutz und Umweltschutz für mehr Nachhaltigkeit

Das Angebot von To-Go-Lebensmitteln und -Getränken ist in vielen Betrieben längst unverzichtbar geworden – und das ist auch gut so! Doch mit diesem Trend kommt auch eine Herausforderung: der Müll. Aber keine Sorge, wir haben die Lösung. Gib Deinen Kund*innen die Möglichkeit, umweltbewusst zu handeln! Biete ein Mehrwegsystem oder die Befüllung in mitgebrachten Mehrwegbehältern an. Ob Dein Betrieb der Mehrwegpflicht unterliegt oder nicht, findest Du in unserer Übersicht. Solltest Du hierzu Fragen haben, wende Dich jederzeit gerne an unseren Kundenservice. 

Mehrwegpflicht für große Betriebe

Als Alternative zu Einweg­kunststoff­lebensmittel­verpackungen oder Einweg­getränke­becher…

  • muss der Betrieb eigene Mehrwegverpackungen anbieten
  • kann der Betrieb Mehrweggefäße eines Mehrwegsystembetreibers anbieten

Faire Bedingungen

  • Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein
  • Das Abfüllen in Mehrwegverpackungen darf keine anderweitigen schlechteren Bedingungen haben, z.B. Rabatte auf Einwegverpackungen oder sonstige Vergünstigungen
  • Auf Mehrwegverpackungen darf ein Pfand erhoben werden

Informationspflicht

  • Gastronomiebetriebe müssen ihre Kundschaft gut sicht- und lesbar auf die Alternativen hinweisen

Rücknahme und Hygiene

  • Die Mehrweggefäße, die die Betriebe ausgeben, müssen sie auch wieder zurücknehmen
  • Die Hygienebestimmungen müssen beachtet werden, so müssen verschmutze Gefäße z.B. getrennt gesammelt werden und dürfen nicht in der Nähe von Lebensmitteln aufbewahrt werden

Kontakt für Fragen: kundenservice(at)bonnorange.de

Mehrwegpflicht für kleine Betriebe

Eine Ausnahme gilt für…

  • ...kleine Betriebe die kleiner als 80 Quadratmeter sind und maximal fünf Beschäftigte haben (beides muss zutreffen)

Als Alternative zu Einweg­kunststoff­lebensmittel­verpackungen oder Einweg­getränke­becher…

  • ...müssen kleine Betriebe, wenn sie keine Mehrweg-Alternativen anbieten, mitgebrachte, kundeneigene Gefäße befüllen 

Faire Bedingungen

  • Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein
  • Das Abfüllen in Mehrwegverpackungen darf keine anderweitigen schlechteren Bedingungen haben, z.B. Rabatte auf Einwegverpackungen oder sonstige Vergünstigungen

Informationspflicht

  • Betriebe müssen ihre Kundschaft gut sicht- und lesbar auf die Alternativen hinweisen

Hygiene

  • Die Hygienebestimmungen müssen beachtet werden, wobei die Verantwortung für die Eignung der mitgebrachten Gefäße für den Transport von Lebensmittel bei den Kund*innen liegt

Kontakt für Fragen: kundenservice(at)bonnorange.de

Deutschland auf dem Mehrweg

Seit dem 1. Januar 2023 ist es gesetzlich vorgeschrieben, Mehrwegalternativen für Einwegkunststoffverpackungen und -becher anzubieten. Wir haben uns beim Lebensmittelverband für Dich informiert und die wichtigsten Informationen zum Umgang mit Mehrwegbehältern zusammengefasst. Deine Kund*in  kann dann das eigene Behältnis mitbringen oder vor Ort ein Mehrwegsystem nutzen, das Du bereitstellst. Gemeinsam gestalten wir eine nachhaltige Zukunft!

Sei dabei!

Positioniere Dich als umweltbewusstes und zukunftsorientiertes Unternehmen! Durch die Listung auf unserer digitalen Kampagnenkarte erhöhst Du Deine Sichtbarkeit und Reichweite. Fülle einfach unser Formular aus, und schon wirst Du auf der Karte angezeigt.


Hygieneregeln zum Ausdrucken

Die Verantwortung für mitgebrachte Behälter liegt bei Deinen Kund*innen, die sicherstellen müssen, dass diese sauber und für Lebensmittel geeignet sind. Als Lebensmittelunternehmer*in trägst Du die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit und musst die gesetzlichen Hygienevorschriften einhalten (Art. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004). Um sicherzustellen, dass alle hygienischen Standards erfüllt werden, haben wir die Hygieneregeln für Deinen Betrieb zum Ausdrucken zusammengestellt.

Hast Du Fragen?

Kontaktiere uns unter: kundenservice(at)bonnorange.de

Die Zukunft in Deiner Hand. Gemeinsam das Morgen gestalten!